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Das Wettbewerbsrecht der Banken

Die Regulierung des Wettbewerbs der Banken durch Kartellrecht, Bankaufsichtsrecht und Lauterkeitsrecht
By:Philipp Massari
Publisher:De Gruyter
Print ISBN:9783899493665
eText ISBN:9783110921694
Edition:1
Copyright:2006
Format:Page Fidelity

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Seit Anfang der 30er Jahre des letzten Jahrhunderts war der Wettbewerb der Banken in Deutschland branchenspezifisch reguliert. Ein strenges Bankaufsichtsrecht setzte der geschäftlichen Betätigungsfreiheit von Banken durch Vorgaben zur Werbung, zu Zinsen und Konditionen enge Grenzen. Später gestattete das Kartellrecht den Banken großzügig, den Wettbewerb zwischen ihnen stärker zu beschränken, als dies anderen Unternehmen erlaubt war. Diese branchenspezifische Regulierung wurde dann in beiden Rechtsbereichen schrittweise abgebaut und Europäischem Recht angenähert, das kartellrechtlich nie Ausnahmen für Banken kannte und erst spät vergleichsweise geringfügige branchenspezifische Werbebeschränkungen für Banken forderte. Vor dem Hintergrund dieser historischen Entwicklung nimmt der vorliegende Band eine Standortbestimmung vor: Es wird untersucht, wie sich die Abschaffung der kartellrechtlichen Ausnahmeregelungen auf die Interpretation der verbliebenen Vorschriften zur Reglementierung von Bankenwerbung auswirkt und welche Konsequenzen sich daraus für deren Verhältnis zum Lauterkeitsrecht ergeben. Auf Grundlage dieser Standortbestimmung wird dann die Rechtmäßigkeit einzelner Formen der Bankenwerbung erörtert, insbesondere solcher, die früher als rechtswidrig angesehen wurden. Außerdem wird untersucht, welche Anforderungen das Kartellrecht nach Wegfall aller Ausnahmeregelungen für Banken durch die 7.GWB-Novelle an die wichtigsten Kooperationsformen der Banken stellt. Es zeigt sich, dass das Kartellrecht auch ohne Ausnahmeregelungen für Banken keine unüberwindbaren Hindernisse für die Kooperation der Banken aufstellt, dass aber besondere Vorschriften zur Reglementierung der Bankenwerbung weiterhin erforderlich sind, wenngleich ihr Anwendungsbereich heute wesentlich enger zu interpretieren ist als früher.

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