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Die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen

Zivilrechtliche Prüfungsgespräche
By:Jens Petersen
Publisher:De Gruyter
Print ISBN:9783899492064
eText ISBN:9783110911077
Edition:1
Copyright:2005
Format:Page Fidelity

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Die ins nahezu Unüberschaubare gewachsene Ausbildungsliteratur enthält merkwürdigerweise immer noch eine Lücke bezüglich desjenigen Teils der Staatsprüfung, die von vielen Kandidaten als besonders angsterregend angesehen wird. Es handelt sich dabei um die mündliche Prüfung. An diesem einen Tag kann sich zuviel entscheiden, als dass man ihm mit Gelassenheit entgegen sehen könnte. Zudem erscheint die Prüfungssituation selbst völlig unkalkulierbar. Dass die bisherige Ausbildungsliteratur so wenig zu diesem Themenkreis bereithält, mag damit zusammenhängen, dass die Zahl der vielen unterschiedlichen Prüfungsgespräche so unterschiedlich ist, wie es verschiedene Prüfer gibt. In der Tat gilt als bisher einzig empfehlenswerter Weg die zielgenaue Vorbereitung auf den jeweiligen Prüfer anhand von bekannten Protokollen über frühere Prüfungen. Dabei wird man freilich nicht selten enttäuscht, weil sich nicht alle Prüfer als gleichermaßen "protokollfest" erweisen. Die vorherige Lektüre nimmt im übrigen der mündlichen Prüfung wenig von ihrer Unvorhersehbarkeit und Unkalkulierbarkeit. Daher geht die vorliegende Darstellung einen anderen Weg. Zunächst werden einige allgemeine Bemerkungen über die mündliche Prüfung und die Situation, in der sich der Kandidat befindet, vorangestellt. In diesem Rahmen wird versucht, Handlungsanweisungen zu geben, die sich für alle Arten der mündlichen Prüfung, und damit auch gegenüber allen Prüfern, empfehlen. Sodann sollen einige Prüfungsgespräche skizziert werden. Dabei handelt es sich nicht um "echte Prüfungsgespräche", sondern es sind fingierte, die zudem die Wiederholung des Pflichtfachstoffs ermöglichen sollen. Prüfer und Kandidat sind demgemäss idealtypische Figuren, welche die möglichen Situationen, in denen man sich in der Prüfung befinden kann, möglichst authentisch aufzeigen sollen.

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