Praxishandbuch der Konzessionsverträge und der Konzessionsabgaben
Wegenutzungsverträge in der Energie- und Wasserversorgung| By: | null |
| Publisher: | De Gruyter |
| Print ISBN: | 9783110261615 |
| eText ISBN: | 9783110261639 |
| Edition: | 1 |
| Copyright: | 2012 |
| Format: | Page Fidelity |
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Der Wettbewerb um Konzessionen ist in vollem Gang. Sowohl die angestammten als auch neue internationale und kommunale Unternehmen haben den Markt um den Abschluss von Konzessionsverträgen für sich entdeckt. Die Konzessionsabgabe ist für Städte und Gemeinden neben der Gewerbesteuer die Haupteinnahmequelle. Keinesfalls soll die marktbeherrschende Stellung der Gemeinden bei der Konzessionsvergabe jedoch dazu führen, dass kommunale Unternehmen einseitig bevorzugt werden. Die Entscheidung für einen Konzessionsvertragspartner darf auch nicht zu Lasten der Netzsicherheit gehen, da ansonsten der eigentliche Zweck der Laufzeitbegrenzung unterlaufen würde. Der Gesetzgeber hat bis heute keine klaren Regelungen im Konzessionsvertrags- und Konzessionsabgabenrecht aufgestellt. Die Vergabe von Konzessionen für den Strom- und Gasmarkt unterliegt komplexen Regelungen. Zunehmend rücken jetzt auch Verträge im Wasserbereich in den Mittelpunkt von Auseinandersetzungen. Hier gelten zahlreiche Besonderheiten, da sie nicht dem neuen Konzessionsvertragsrecht unterliegen. Der rechtliche Rahmen bei der Konzessionsvergabe ist daher vielschichtig und berührt zahlreiche weitere Rechtsgebiete. Neben den rechtlichen Fragen spielen hier auch steuerliche und wirtschaftliche Aspekte eine erhebliche Rolle. Dieses Werk gibt Ihnen alle wichtigen Informationen mit vielen Tipps und Beispielen für die Handhabung und Umsetzung in der täglichen Praxis. Dabei richtet es sich an Juristen wie auch an den kaufmännisch, technisch oder energiewirtschaftlich ausgebildeten Nutzer. Sein interdisziplinärer Ansatz vermittelt zudem einen guten Überblick über die Thematik. Herausgeberin und Autoren sind ausgewiesene Experten mit langjähriger Erfahrung in der Energiewirtschaft. Es handelt sich ausnahmslos um Fachleute und Praktiker aus großen deutschen Energiekonzernen, Regionalversorgungsunternehmen, Fachverbänden und der Rechtsanwaltschaft.